Carsten Ulbricht vom web2.0 & Recht-Blog beantwortet im Beitrag „Verwendung von User Generated Content“ viele Fragen, die sich rund um die Verwendung von Userbeiträgen ergeben:
- Welche Arten von User Generated Content sind rechtlich schutzfähig
- Welchen Umfang Vereinbarungen mit den Usern haben sollten
- Welche Vereinbarungen in den AGB geregelt werden können und bei welchen ist es zweifelhaft
- Kann der User nachträglich eine Vergütung verlangen?
Im Ergebnis weist Rechtsanwalt Ulbrich darauf hin, dass die rechtliche Vielschichtigkeit individuelle AGB für jeds Projekt erfordert. Wohingegen die oft üblichen „copy & paste“ AGB zu bösen Überraschungen führen können. Zudem sind klare Nutzungsbedingungen für beide Seiten vorteilhaft.
Aus persönlicher Erfahrung kann ich das nur bestätigen. Zusätzlich zu den der Gewinnerzielung können auch bei der Verwaltung der Beiträge Probleme entstehen. Z.B. wenn ein User seinen Account löscht und die „Herausgabe“ seiner „Sprachwerke“ fordert oder sich bei Änderung seiner Beiträge auf das Urheberrecht beruft
Hallo Thomas,
ja das mit den TRackbacks muss ich auf jeden Fall mal kontrollieren.
In jedem Fall vielen Dank für den freundlichen Hinweis auf meinen Blogbeitrag. Hab das Gefühl, dass er vielleicht für rechtliche Laien etwas schwer verständlich ist. Ist aber halt auch ein Thema, was man im Rahmen einer vernünftigen Aufarbeitung nur schwer an den Mann (bzw die Frau) bringen kann…
Viele Grüsse
Carsten
PS: Hab Dich natürlich nun auch in meine Blogroll aufgenommen ;-)))