Für mich als Autor ist es immer schön zu sehen, wenn sich Beiträge auch noch Jahre nach deren Veröffentlichung großer Beliebtheit erfreuen. So wie der Artikel „Basiswissen Journalismus: Presserecht für Journalisten und Blogger„, den ich vor knapp 6 Jahren für das Upload-Magazin veröffentlicht habe.
Als Dankeschön habe ich den Beitrag daher auf den neuesten Stand gebracht und um neue Themen, z.B. Haftung für Bilder und die Regeln der Verdachtsberichterstattung ergänzt. Zu der letzten werde ich noch einen gesonderten Beitrag verfassen, da sich die Fälle von Abmahnungen investigativer Blogartikel häufen.
In jedem Fall handelt es sich um Basiswissen, das jeder Journalist und Blogger beherrschen sollte. Ich wünsche daher ein lehrreiches Lesevergnügen und hier folgt eine Zusammenfassung der Artikelthemen:
Eine Zusammenfassung der behandelten Themen:
- Was gehört eigentlich alles zur “Presse”?
- Die Quellen des Presserechts
- Die Grundlage des Presserecht
- Das Prinzip der Abwägung
- Die journalistische Sorgfaltspflicht
- Die Recherche
- Die Verdachtsberichterstattung
- Interviews und Gespräche
- Unerlaubte Äußerungen – Meinungen und Beleidigungen
- Unerlaubte Äußerungen – Falsche Tatsachen
- Fremde Texte
- Veröffentlichung von Dokumenten und Schriftsätzen
- Fremde Bilder und Fotografien
- Recht am eigenen Bild
- Kuratierung und Haftung
- Haftung für Links
- Haftung für Kommentare
- Ansprüche gegen die Presse
- Der Deutsche Presserat
- Werbung und das Trennungsgebot
- Impressumspflicht
- Datenschutzvorschriften
- Privilegien der Presse
- Das Recht an den Werken des Journalisten
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