Vorschaubilder beim Teilen von Inhalten in Social Media – Praxistipps zur Minderung des Abmahnrisikos

Das Teilen von Inhalten mit Vorschaubildern und Textauszügen ist quer über die Plattformen zum Standard geworden.
Das Teilen von Inhalten mit Vorschaubildern und Textauszügen ist quer über die Plattformen zum Standard geworden.
Das Teilen von Inhalten mit Vorschaubildern und Textauszügen ist quer über die Plattformen zum Standard geworden.

Wenn Sie heute in sozialen Netzwerken einen Link teilen, dann werden aus der Linkquelle ein kleines Vorschaubild sowie ein Textauszug extrahiert. Daraus entsteht eine Vorschau, die dafür sorgt, dass Ihr Beitrag dank dem Bild mehr Aufmerksamkeit auf sich zieht.

Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass Sie mit der Vorschau eine Urheberrechtsverletzung begehen. Von den Teilnehmern meiner Seminare und Workshops, sowie meinen Mandanten weiß ich, dass viele Unternehmen daher auf die Vorschaubilder verzichten oder zumindest mit diesem Gedanken spielen. Aber macht das Sinn? Ist das Risiko wirklich so groß, dass man auf dieses nützliche Tool verzichten sollte?

Diese Entscheidung kann ich Ihnen nicht abnehmen. Aber ich kann Ihnen helfen die richtige Entscheidung zu treffen.

Die Ausführungen in diesem Beitrag gelten nicht nur für Facebook, sondern auch für Google+, Pinterest & Co. Weitere Details erfahren Sie zudem in meinem Beitrag „Pinterest und die rechtlichen Grenzen beim Teilen und Verlinken„.

Link-Vorschau = Urheberrechtsverletzung?

Fast alle Grafiken, alle Fotografien und viele Texte sind urheberrechtlich geschützt (wobei die kurzen Textsnippets äußerst selten einen Urheberrechtsverstoß darstellen werden). Weil es sich bei der Vorschau um eine Kopie handelt (genauer: §16 UrhG, §19a UrhG) darf diese nur mit einer Einwilligung der Urheber erstellt werden.

Sie können sich nicht darauf berufen, dass Facebook die Vorschau erstellt. In diesem Fall ist Facebook bloß Ihr Werkzeug.

Bilder in Beiträgen ziehen die Aufmerksamkeit auf sich. Sollte man deswegen eine Urheberrechtsverletzung wagen?
Bilder in Beiträgen ziehen die Aufmerksamkeit auf sich. Sollte man deswegen eine Urheberrechtsverletzung wagen? Links – [Infographic] How to Get More Likes, Comments and Shares on Facebook von Dan Zarrella. Rechts – „Die Macht der Bilder“ von Bilderjet. Danke den Kommentatoren für die Linktipps.

Risikominderung 1: Empfehlungsbuttons = Einwilligung?

Eine Einwilligung muss nicht auf dem Papier stehen. Wer in seine Webseite „Gefällt mir“ oder „Teilen“-Schaltflächen von Facebook einblendet, erklärt sich einverstanden, dass ein Vorschaubild und Textauszug übernommen werden.

Ein Problem bleibt dennoch. Die Einwilligung darf nur erteilen, wer dazu berechtigt ist. Beispiel: Wenn Sie z.B. einem Bekannten ein Foto für dessen Website überlassen, erlauben Sie ihm nicht automatisch das Foto an Dritte weiter zu geben. Insbesondere Stock-Archive und Fotografen verbieten in ihren AGB/Lizenzbedingungen die Weitergabe. Das heißt, in solchen Fällen könnten Sie trotz einer Empfehlungsschaltfläche einen Urheberrechtsverstoß begehen.

Risikominderung 2: Urheberrechtsverstoß ist nicht auffindbar

Aus der Praxis weiß ich, dass die meisten Urheberrechtsverstöße per Google-Bildersuche aufgedeckt werden. Der Urheber kann sein Bild eingeben und nach Kopien im Netz suchen. Social Media Plattformen zeichnen sich jedoch durch deren fehlende Durchsuchbarkeit aus (bei Pinterest kann man sie ausschalten). Das bedeutet, dass Ihre potentielle Urheberrechtsverletzung nicht so einfach gefunden werden kann. Allenfalls, wenn der Zufall zuschlägt oder ihr Beitrag „um die Welt geteilt“ wird, steigt die Gefahr der Entdeckung.

Sind Empfehlungsbuttons vorhanden, willigt der Seitenbetreiber in die Vorschaubilder ein. Eine andere Frage ist, ob seine Einwilligung wirksam ist.
Sind Empfehlungsbuttons vorhanden, willigt der Seitenbetreiber in die Vorschaubilder ein. Eine andere Frage ist, ob seine Einwilligung wirksam ist.

Bitte beachten Sie jedoch, dass Urheberrechtsverstöße durch Profilbilder oder Coverbilder leicht auffindbar sind. Bei allen Urheberrechtsverstößen die ich bisher im Zusammenhang mit Facebook bearbeitet habe, ging es um Profilbilder.

Risikominderung 3: „Sharing is Caring“ und die Moral

Das Teilen von Inhalten ist üblich geworden und kaum noch wegzudenken. Ähnlich wie Suchmaschinen, ist die persönliche Empfehlung ein wesentliches Mittel relevante Inhalte im Netz zu finden. Zwar ist was legitim ist, also was wir für richtig halten, nicht automatisch legal. Aber die Motivation der Urheber gegen solch „geringe und übliche“ Urheberrechtsverstöße vorzugehen ist eine andere.

Auch gehe ich davon aus, dass ein kundiger Richter dies berücksichtigen würde. Als der BGH zu entscheiden hatte, ob Google im Rahmen der Bildersuche Vorschaubilder (Kopien) erstellen darf, sagte das Gericht:

Ein Berechtigter, der Texte oder Bilder im Internet ohne Einschränkungen frei zugänglich macht, muss mit den nach den Umständen üblichen Nutzungshandlungen rechnen.
(BGH Urteil vom 29.04.2010 (Az. I ZR 69/08), erklärt bei Telemedicus)

Man kann diese Entscheidung nicht direkt auf das Sharing übertragen, aber sie zeigt, dass die praktische Übung Richter beeinflussen kann. Ferner ist der Umfang der Rechtsverletzung durch ein Vorschaubild sehr gering, was sich auch in der Bemessung der Kosten bemerkbar machen dürfte.

Risikominderung 4: Ausländische Quellen

Dieser Artikel beruht auf einer Frage, die ich auf meiner Facebook-Seite erhalten habe. Darin ging es um die Frage, ob das hier besprochene Problem auch in anderen Ländern gilt. Die Antwort ist ja. Ob Urheberrecht, Droit d’Auteur oder Copyright, das Recht folgt hier den gleichen Prinzipien und wird auch ein ähnliches Risiko beinhalten. Rücksprachen bei Kollegen im Ausland stießen allerdings eher auf Verwunderung, ob der Deutschen Gründlichkeit. 🙂

Zusätzlich ist anzumerken, dass das Risiko beim Teilen ausländischer Quellen fast gleich Null ist. Angesichts des geringen Umfangs des Verstoßes, werden solche Fälle so gut wie nie über nationale Grenzen hinweg verfolgt.

Achtung: Haftung

Bei den Fragen hier ging es vorwiegend um Urheberrechtsverstöße durch die Übernahme. Denken Sie aber bitte unbedingt daran, dass Sie nach der derzeitigen Rechtslage mit dem Teilen fremde Beiträge auch die Haftung für deren Inhalt übernehmen. Enthält z.B. der Textausschnitt eine Beleidigung oder unwahre Tatsache, haften Sie dafür (weitere Informationen). Teilen Sie also nur Inhalte, bei denen Sie keine Rechtsverstöße vermuten.

Fazit & Praxishinweis: Teilen Sie

Wenn ich die Risiken den Vorteilen erhöhter Sichtbarkeit der Posts gegenüber stelle, dann komme ich zu dem Ergebnis, dass sich das Risiko potentieller Urheberrechtsverstöße in der Regel lohnt. Insbesondere, wenn dies zugleich die Sichtbarkeit aller Ihrer Beiträge erhöht (s. Edgerank auf Facebook).

Selbstverständlich bleibt ein Restrisiko. Aber dieses dürfte geringer als beim Autofahren sein. Sie halten es gering, wenn Sie die folgenden Punkte beachten:

  • Inhalte von Seiten mit Empfehlungsbuttons teilen
  • Keine Fotos aus Datenbanken von Fotografen, Stock-Archiven, etc. teilen
  • Im Zweifel das Vorschaubild weg klicken (x)
  • Nur Inhalte übernehmen, die keine Haftungsgefahr bergen

[callto:buch_3]

Vorschaubilder beim Teilen von Inhalten in Social Media – Praxistipps zur Minderung des Abmahnrisikos

30 Gedanken zu „Vorschaubilder beim Teilen von Inhalten in Social Media – Praxistipps zur Minderung des Abmahnrisikos

  1. Einmal abgesehen vom echten Bilder-Klau bspw. über Googles Bildersuche, gehe ich davon aus, dass kein (großes) Unternehmen jemanden verklagen wird, der das Vorschaubild/text auf seiner FB-Page zeigt. Die Folge wäre ein Aufschrei in Form eine prächtigen Shitstorms – zumal die Verfasser durch das Teilen von Inhalten immens profitieren. Im Prinzip ist es eine Win-Win-Situation, denn in der Regel besucht der Leser auch die Text/Bild-Quelle.

  2. @“kummerani“: ich habe es schon erlebt, dass ein Online-Shop Betreiber einen Blogautor abmahnte, da Letzterer seine Leserinnen und Leser via Produktbild auf ein Produkt im Online-Shop (inkl. vollständigem Link) hinwies.

    Das „immens profitieren“ scheint demzufolge wohl ab und an am fehlenden Verständnis (andere mögen sagen „Intellekt“ 😉 ) der Abmahnenden zu scheitern.

    Schöne Grüße aus Stuttgart,
    Michael

  3. das erinnert mich an eine Bloggerin, die wohl erst vor kurzer Zeit eine Abmahnung bekam, weil einer der Kommentatoren als Gravatar ein geklautes Bild verwendete. Das zeigt, dass selbst auch ganz kleine Bilder abgemahnt werden.

    ich selbst bin inzwischen soooo vorsichtig geworden – gerade bei offensichtlich geklauten oder verunstalteten Bildern traue ich mir schon gar nicht mehr zu liken oder teilen.

  4. Die Frage habe ich mir selbst auch schon mehrfach gestellt, da beim Teilen via FB auch Vorschaubilder geteilt werden, die ich beispielsweise mit Quellenangabe in meinen Blog einbinde, bei denen aber die Urheberrechtsangabe im Vorschaubild fehlt bzw. fehlen würde.

    Spannend ist diese Geschichte übrigens bei Tools wie networked blogs, die automatisiert diese Vorschaubilder nach FB transportieren.

    Grundsätzlich halte ich die Abmahngefahr an der Stelle für gering, schließe mich aber meiner Vorrednerin an bzgl. des abgemahnten Gravatars eines Fremdkommentators (!): hier hätte ich die Abmahngefahr als ebenso gering angesehen.

  5. Oh, wie schön, Du hast auch Vuitton-Spam. Ich bin nicht allein! 😉 (Lösch den mal …)

    Danke für den Artikel, der zum Nachdenken anregt. Ich bin jetzt irgendwie unentschlossen, wie ich mich verhalten soll bei zukünftigen Teilungen (Sharing) und denke spontan an Marion’s Kochbuch.

    Wie ist es bei Fotos, die ich auf einer Website finde und per ehrlichem Link teile, womöglich noch im Text zum Bild die Quelle nenne? Die Frage stellte sich mir schon immer, ob das okay ist. Ruthe.de zum Beispiel hat darum gebeten, dass nicht mehr die Cartoons direkt verlinkt werden, sondern sein Artikel mit Vorschaubild. Er hat sich also offiziell damit einverstanden erklärt (weil es ihm zudem dann auch Traffic bringt, klar).

  6. Hallo,
    ich möchte noch einmal ins Detail gehen. Es wurde ja die Frage des Sharens behandelt. Folgende Frage stellt sich mir:
    Wenn ich eine eigene Website habe und dort einen Post incl. Bild veröffentliche, das Bild kommt z.B. von Fotolia, dann schreibe ich den Urheber und Fotolia dort ins Impressum. Dann poste ich bei Google+ diesen Link zum eigenen Artikel auf meinem eigenen Google+ Profil incl. dem Thumbnail dieses Fotos. Gleichzeitig ist dort natürlich auch das Impressum mit wieder der Bilderinfo erreichbar. Dann dürfte es doch keine Probleme geben. Oder sehe ich das falsch?

      1. Laut Fotolia ist die Verwendung der Bilder in sozialen Netzwerken nicht erlaubt. Wenn das Bild nun bei meinen Post erscheint, wo auch mein Impressum verlinkt ist, ist da dann doch ok?

        Der Post soll aber auch geteilt werden und erscheint dann auf Seiten, auf denen mein Impressum nicht zu finden ist. Somit ohne Kennzeichnung.

        Derjenige, der den Artikel dann teilt begeht somit unwissend eine Urheberrechtsverletzung. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

  7. Ein wirklich lesenswerter Artikel – da stellt sich fast keine Frage wen ich persönlich anrufen würde wenn mich ein Problem dieser Art ereilt.

    Was ich wirklich bedauerlich finde und mal einen Artikel wert wäre, ist der volkswirtschaftliche Schaden den diese Abmahnmafia verursacht. Datenschutz und Urheberrecht ist wichtig, aber das was hier passiert ist eben nicht mehr normal.

    Klaus

  8. @Beate Oehrlein
    Sicher, es dürfen selbstverständlich keine Bilder von Fotolia auf sozialen Netzwerken hochgeladen werden. Aber wenn ich meinen eigenen Artikel poste wird oft ein beliebiges Bild als thumbnail übernommen. Das ist denke ich kein Problem wenn das Impressum der Website mit dem Bildnachweis erreichbar ist. Habe ich zumindest so verstanden.
    Wird der Post dann allerdings geteilt, na ja dann könnte das schon ein Problem sein.

  9. Tja und wie ist das nun, wenn man auf der Facebookseite den Kasten mit den „Gefällt Mir“ Angaben hat, oder den Kasten derer, denen die Seite gefällt und in dem ja wieder deren Bildchen angezeigt werden? Diesen Kasten kann man ja nicht abschalten. Nur mal angenommen da werden Profilbilder oder eben Seitencovers benutzt die man nicht nutzen darf und bei mir werden die dann, ja dort in den Kästen per Zufall angezeigt? Was ist dann?

  10. Oder die automatische Werbung die ja Facebook mit meinen Bildern nun machen darf (siehe Instagram) und dann wird ein Bild eines anderen Users genommen und das wird neben meiner FB-Seite (kann ich ja auch nix für, sieht aber aus als käme es von mir) eingeblendet als Werbung?
    All diese Beispiele sagen mir, das die deutschen Gesetzesmacher schon lange den Überblick verloren haben….

  11. Oder wenn auf einer öffenltichen FB-Seite ein User kommentiert der in seinem Profil ein „Nicht-Erlaubtes“ Bild hat un das Bild dann auf meiner FB-Seite unter einem erlaubten Post, eben ohne Bild steht? Was ist dann? Dann ist ja dessen unerlaubtes Bild mehrfach unter meinen Posts, wenn er regelmässig kommentiert?

  12. Um die Sache abzuklären hatte ich vor einiger Zeit bei Fotolia deren Support ähnliche Fragen gestellt.
    Antwort: Bitte bei einem Rechtsanwalt nachfragen der sich mit Internetrecht auskennt.
    Die machen es sich recht einfach.

    1. Ja man macht es sicher leider immer einfach, wenn man nicht mehr weiter weis. Ich kann das noch fortführen. Wenn ich bei foursquare bin und einchecke, dann postet foursquare Bilder andere User zu meinem Checkin, welche diese hochgeladen von diesem Ort, hab ich Twitter und FB-Verbreitung aktviert, postet es diese Bilder dort in einer Karte mit Minibildvorschau – und was ist nun in diesem Fall? Ich kann hier nichts abschalten, ich kann nur den Dienst meiden. Fragen über Fragen, über die sich mal der Gesetzgeber langsam was einfallen lassen müsste.

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  14. Interessanter Artikel. Ich bin bei einigen Blogs so vorgegangen, dass ich ein eigenes Logo als Vorschaubild verwende. Das ist zwar auf die Dauer langweilig aber sicherer.
    Zum andern bin ich nun nur noch mit Kamera unterwegs und knipse alles was mir vor die Linse kommt.

    Ich bin gespannt, was es zu dem Thema noch so alles zu lesen geben wird.

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