Bei Allfacebook.de habe ich mich mit der Frage beschäftigt, wann Arbeitgeber für die „privaten“ Social Media Aktivitäten derer Mitarbeiter haften. Grundlage ist das Urteil des LG Freiburg, welches entschied, dass ein Autohaus für ein Facebookposting eines Mitarbeiters auf dessen privater Chronik haften muss (LG Freiburg, Urteil v. 04.11.2013, Az. 12 O 83/13).
Im Ergebnis komme bin ich der Ansicht, dass kein Grund zur Panik besteht, weil ein solcher Fall nicht in jeder Branche vorkommen kann und auch die Haftungshürden recht hoch sind. Allerdings können besonders Mitarbeiter, die eigene wirtschaftliche Interessen verfolgen oder dem Unternehmen werbend unter die Arme greifen wollen, eine solche Haftungssituation auslösen.
Es ist jedoch nicht notwendig (und möglich) den Mitarbeitern jegliche Äußerungen zum Unternehmen zu verbieten. Das dürfte auch nicht wünschenswert sein, da Mitarbeiter formidable Markenbotschafter sein können.
Wenn Sie erfahren wollen, wie Sie deren Potential nutzen, aber die Haftung vermeiden können, lade ich Sie zum Lesen meines Beitrags : „So vermeiden Sie die Haftung für „private“ Facebook-Aktivitäten Ihrer Mitarbeiter“ ein.
Weitere Informationen zum Thema:
- Gefährliche Mitarbeiterwerbung in Social Media ?! LG Freiburg verurteilt Unternehmen wegen Facebook Post des Mitarbeiters von RA Ulbricht
- Wann Arbeitgeber für private Mitarbeiter-Posts haften von RAin Diercks
- Der übereifrige Mitarbeiter bei Facebook von RA Stadler
- Haftung eines Unternehmens für Werbepostings eines Mitarbeiters in dessen Facebook-Account von RA Plutte
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