Haftung von Unternehmen für private Facebookbeiträge derer Mitarbeiter

Facebook - Beitrag eines Mitarbeiters, für den der Arbeitgeber haften musste
So in etwa sah der Beitrag des Autoverkäufers aus, für den der Arbeitgeber haften musste. Der Beitrag wirkt m.E. bereits auf den ersten Blick eher wie eine Verkaufsanzeige, als ein privates Posting.

Bei Allfacebook.de habe ich mich mit der Frage beschäftigt, wann Arbeitgeber für die „privaten“ Social Media Aktivitäten derer Mitarbeiter haften. Grundlage ist das Urteil des LG Freiburg, welches entschied, dass ein Autohaus für ein Facebookposting eines Mitarbeiters auf dessen privater Chronik haften muss (LG Freiburg, Urteil v. 04.11.2013, Az. 12 O 83/13).

Im Ergebnis komme bin ich der Ansicht, dass kein Grund zur Panik besteht, weil ein solcher Fall nicht in jeder Branche vorkommen kann und auch die Haftungshürden recht hoch sind. Allerdings können besonders Mitarbeiter, die eigene wirtschaftliche Interessen verfolgen oder dem Unternehmen werbend unter die Arme greifen wollen, eine solche Haftungssituation auslösen.

Es ist jedoch nicht notwendig (und möglich) den Mitarbeitern jegliche Äußerungen zum Unternehmen zu verbieten. Das dürfte auch nicht wünschenswert sein, da Mitarbeiter formidable Markenbotschafter sein können.

Wenn Sie erfahren wollen, wie Sie deren Potential nutzen, aber die Haftung vermeiden können, lade ich Sie zum Lesen meines Beitrags : „So vermeiden Sie die Haftung für „private“ Facebook-Aktivitäten Ihrer Mitarbeiter“ ein.

Weitere Informationen zum Thema:

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