Bei den vielen Möglichkeiten Inhalte innerhalb sozialer Netzwerke zu teilen, entsteht der Eindruck man dürfte sie beliebig nutzen. Der Eindruck trügt jedoch, denn das Teilen ist nur in den hier im Beitrag erklärten Fällen zulässig.
Auch bei Präsentationsunterlagen müssen die Urheberrechte an den verwendeten Bildern beachtet werden. Vor allem wenn die Präsentationsfolien nachträglich online zugänglich gemacht werden.
Sie müssen 5 Punkte beachten, um nicht für Teilnehmerbeiträge haften zu müssen. Bei Gewinnspielen auf Instagram wird das allerdings problematisch.
Dieser Beitrag zeigt welche Rechtsunsicherheit das neue Leistungsschutzrecht beim Monitoring mit sich bringt und wie manche Verlage daraus Gewinn schlagen wollen.
Beim Monitoring werden fremde Texte erfasst und ausgewertet. Was viele Unternehmen und Monitoringanbieter jedoch nicht wissen ist, dass damit eine Gefahr von Urheberrechtsverstößen verbunden ist.
Basiswissen für Journalisten und Blogger, die rechtliche Probleme und Abmahnungen vermeiden wollen.