Beitragshinweis: Facebook Messenger und Chatbots in Websites einbinden – Anleitung für rechtssicheren Einsatz

Beitragshinweis: Facebook Messenger und Chatbots in Websites einbinden - Anleitung für rechtssicheren Einsatz

Facebook hat erkannt, dass die Kunden Antworten auf ihre Fragen dort erwarten, wo sie aufkommen. Das ist eher seltener der Fall auf der Facebook-Plattform, sondern vielmehr auf Webseiten von Unternehmen, in Onlineshops oder in Apps.

Daher hat Facebook angekündigt, dass sein Messenger in Form des „Customer Chat Plugins“ auch extern, z.B. auf Ihrer Website, eingebunden werden kann.

Doch auch wenn die Vorteile auf der Hand liegen, sollten Sie auf keinen Fall die Datenschutzrisiken außer Acht lassen. Wie Sie diese auf ein wirtschaftlich vertretbares Maß mindern, erläutere ich Ihnen in meiner Anleitung bei Allfacebook.de:

Facebooks Customer Chat Plugin und Datenschutz – Anleitung für rechtssichere Einbindung des Messengers auf Webseiten

[sc name=“tshinweisboxBEGIN“]Bleiben Sie auf dem Laufenden: Mit meinem Newsletter zum Marketing-, Datenschutz- und Vertragsrecht oder bei Twitter und bei Facebook, informiere ich Sie über aktuelle rechtliche Entwicklungen, unter anderem auch zum Newsletter-Marketing.[sc name=“tshinweisboxEND“]

[sc name=“tshinweisboxBEGIN“]Hilfe bei der Umsetzung der Datenschutzreform: Ich helfe Ihnen die kommenden Datenschutzanforderungen rechtssicher und effizient in Ihrer Agentur oder in Ihrem Unternehmen umzusetzen.[sc name=“tshinweisboxEND“]

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