Update zu aktuellen Rechtsfragen, u.a. mit Vorschaubildern und dem Urheberrecht, Impressumspflicht, Datenschutz und Verwendung von Kundendaten, Gewinnspielen und dem Leistungsschutzrecht
Die Meldung der Abmahnung wegen eines Vorschaubildes im Rahmen der Facebook-Teilen-Funktion führte zu großer Aufregung und vielen Diskussionen. Falls Sie eine Empfehlungsschaltfläche verwenden, kann die Haftung auch Sie treffen.
Ob Facebook, Google+, Pinterest oder Xing - Fast alle sozialen Netzwerke erzeugen beim Teilen von Links automatisch Vorschaubilder. Diese sinnvolle und übliche Funktion stellt jedoch einen Urheberrechtsverstoß dar, und war nun Anlass für eine Abmahnung.
Wenn Sie heute in sozialen Netzwerken einen Link teilen, dann werden aus der Linkquelle ein kleines Vorschaubild sowie ein Textauszug extrahiert. Daraus entsteht eine Vorschau, die dafür sorgt, dass Ihr Beitrag