Haben Sie Ihre AGB geprüft? Ab 01. Oktober gilt: Textform statt Schriftform
Verlangen Sie in Ihren AGB mit Verbrauchern eine Schriftform, z.B. für Kündigungen? Dann sollten Sie diese unbedingt anpassen.
Verlangen Sie in Ihren AGB mit Verbrauchern eine Schriftform, z.B. für Kündigungen? Dann sollten Sie diese unbedingt anpassen.
Anbieter elektronischer erbrachter Leistungen müssen sich ab dem Jahr 2015 auf eine komplizierte Gesetzesänderung gefasst machen, die sie in eine Zwickmühle zwischen Steuerpflichten und Verbraucherinformationspflichten bringen wird.
In textintern (das Magazin für Führungskräfte von Werbung treibenden Unternehmen, Agenturen und Medien) habe ich zusammen mit Ralph Günther einen Artikel zur App-Entwicklung veröffentlicht. Dabei schöpfe ich aus meiner Erfahrung mit App-Entwicklern und beantworte Fragen zu den folgenden Punkten: Vertragsbeziehungen zwischen App-Entwicklern und App-Anbietern, Dritt-Services, -Inhalte und Lizenzen, Vertragsbeziehungen zu den Vertriebsplattformen wie iTunes oder Google Play, […]