Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie die Impressumspflicht bei Facebook, Instagram, Google+, Twitter und Youtube-Präsenzen sowie Xing-Profilen, als auch bei LinkedIn erfüllen können.
Das VG Schleswig hat eine begrüßenswerte Entscheidung getroffen, die Unsicherheiten bei der Nutzung von Facebook-Fanseiten und anderen Social Media Portalen beseitigt
Von "Fangates" spricht man, wenn der Zugang zu Leistungen oder Inhalten vom Klick auf den "Like"-Button einer Facebookseite abhängig gemacht ist. Am Beispiel des Fangates beim Focus-Magazin prüfe ich, ob solche "Fangates" auch außerhalb von Facebook erlaubt sind.
Diesen Beitrag sollte jeder lesen, der auf seinem persönlichen Facebookprofil für geschäftliche Zwecke nutzt. Es besteht dann die Gefahr wegen Schleichwerbung oder fehlenden Impressums abgemahnt zu werden.
… nur wenn sie sich nicht um die Hinweise auf deren Rechtswidrigkeit kümmern. Nichts anderes entschied das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20.07.2012, Az. 17 O 303/12. Das heißt es besteht
In meinem Artikel bei Allfacebook.de, "Abmahnwelle wegen Impressumsfehlern - Sichern Sie Ihre Fanseite in 5 Min" erkläre ich wie Sie bei Impressums-Abmahnungen reagieren sollten und wie Sie diese vermeiden.