Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie die Impressumspflicht bei Facebook, Instagram, Google+, Twitter und Youtube-Präsenzen sowie Xing-Profilen, als auch bei LinkedIn erfüllen können.
In eigener Sache: Bericht von der Verhandlung zur Impressumspflicht bei Xing
Nach einem Jahr wurde nun endlich ein aus meiner Sicht überflüssiger Rechtsstreit um mein Xing-Impressum beendet. Warum ich abgemahnt wurde, weiß ich immer noch nicht, aber zumindest wurde nun festgestellt, dass es zu Unrecht geschah.
Achtung: Alle Xing Impressen sind laut LG Stuttgart unzulässig und abmahnbar
Erneut ist eine Entscheidung zur Impressumspflicht ergangen, die geschäftliche Websiteanbieter und Social Media Nutzer m.E. unnötigen Abmahngefahren aussetzt.
#challengeaccepted: Ich bin wegen meines Xing-Impressums abgemahnt worden
Ein Rechtsanwalt beschließt seine Kollegen wegen (angeblich) fehlenden Xing-Impressums abzumahnen und stößt nicht nur auf Erstaunen, sondern wenig überraschend auf Gegenwehr.
Wem gehören Social Media Accounts und Kontakte? Tipps zur Vermeidung von Konflikten im Arbeitsverhältnis
Ganz besonders im Akquise- und Vertriebsbereich sind Geschäftskontakte Gold wert und stehen dem Arbeitgeber zu. Da sie heutzutage über Social Media Accounts (z.B. Xing oder LinkedIn) gesammelt werden, sind Konflikte vorprogrammiert, wenn Mitarbeiter aus dem Unternehmen scheiden und ihre Accounts samt Kontakten weiter nutzen möchten. Dabei lassen sich solche Konfliktsituationen mit etwas Voraussicht lösen.
Einbindung des Like-Buttons & Urheberrecht: Haftung auch für Websitebetreiber?
Die Meldung der Abmahnung wegen eines Vorschaubildes im Rahmen der Facebook-Teilen-Funktion führte zu großer Aufregung und vielen Diskussionen. Falls Sie eine Empfehlungsschaltfläche verwenden, kann die Haftung auch Sie treffen.
Nun ist es soweit: Abmahnung wegen Vorschaubildern bei Facebooks Teilen-Funktion
Ob Facebook, Google+, Pinterest oder Xing – Fast alle sozialen Netzwerke erzeugen beim Teilen von Links automatisch Vorschaubilder. Diese sinnvolle und übliche Funktion stellt jedoch einen Urheberrechtsverstoß dar, und war nun Anlass für eine Abmahnung.