Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie die Impressumspflicht bei Facebook, Instagram, Google+, Twitter und Youtube-Präsenzen sowie Xing-Profilen, als auch bei LinkedIn erfüllen können.
Nach einem Jahr wurde nun endlich ein aus meiner Sicht überflüssiger Rechtsstreit um mein Xing-Impressum beendet. Warum ich abgemahnt wurde, weiß ich immer noch nicht, aber zumindest wurde nun festgestellt, dass es zu Unrecht geschah.
Erneut ist eine Entscheidung zur Impressumspflicht ergangen, die geschäftliche Websiteanbieter und Social Media Nutzer m.E. unnötigen Abmahngefahren aussetzt.
Ein Rechtsanwalt beschließt seine Kollegen wegen (angeblich) fehlenden Xing-Impressums abzumahnen und stößt nicht nur auf Erstaunen, sondern wenig überraschend auf Gegenwehr.
Ganz besonders im Akquise- und Vertriebsbereich sind Geschäftskontakte Gold wert und stehen dem Arbeitgeber zu. Da sie heutzutage über Social Media Accounts (z.B. Xing oder LinkedIn) gesammelt werden, sind Konflikte vorprogrammiert, wenn Mitarbeiter aus dem Unternehmen scheiden und ihre Accounts samt Kontakten weiter nutzen möchten. Dabei lassen sich solche Konfliktsituationen mit etwas Voraussicht lösen.
Die Meldung der Abmahnung wegen eines Vorschaubildes im Rahmen der Facebook-Teilen-Funktion führte zu großer Aufregung und vielen Diskussionen. Falls Sie eine Empfehlungsschaltfläche verwenden, kann die Haftung auch Sie treffen.