Seit dem Urteil des OLG-München herrscht Verunsicherung, ob E-Mail-Newsletter überhaupt noch zulässig sind. Ich war und bin der Ansicht, dass kein Grund zur Panik besteht und die Gefahr einer Abmahnung
Das OLG-München (Urteil vom 27.9.12 -Az.: 29 U 1682/12) hat entschieden, dass eine im Rahmen eines Double-Opt-In-Verfahrens verschickte E-Mail unerwünschte Werbung, also Spam darstellt. Dieses Urteil verursacht eine Menge an
Dieser Beitrag entspricht meinem Vortrag beim Webmontag Hannover. Statt theoretischer Erklärungen, zeige ich am praktischen Beispiel eines Newsletters, worauf man beim Email-Marketing rechtlich achten muss. Diese Erkenntnisse können auch auf