Sie müssen 5 Punkte beachten, um nicht für Teilnehmerbeiträge haften zu müssen. Bei Gewinnspielen auf Instagram wird das allerdings problematisch.
Seit dem Urteil des OLG-München herrscht Verunsicherung, ob E-Mail-Newsletter überhaupt noch zulässig sind. Ich war und bin der Ansicht, dass kein Grund zur Panik besteht und die Gefahr einer Abmahnung
Das OLG-München (Urteil vom 27.9.12 -Az.: 29 U 1682/12) hat entschieden, dass eine im Rahmen eines Double-Opt-In-Verfahrens verschickte E-Mail unerwünschte Werbung, also Spam darstellt. Dieses Urteil verursacht eine Menge an
Zwei Monate später als geplant schickt sich der deutsche Gesetzgeber an, die als „Cookie Richtlinie“ bezeichnete EU-Richtlinie 2009/136/EC (Article 2 (5)) in das deutsche Recht umzusetzen. Die Änderung des Telemediengesetzes (TMG) verlangt, die
Anders als Facebook bietet Google+ derzeit keine Profile für Unternehmen an. Die vorhandenen Profile sind nur für Personen vorgesehen. Trotz dessen nutzen viele Unternehmen diese Profile für ihren Unternehmensauftritt. Und
Ein Glücksfall für jedes Unternehmen ist ein Mitarbeiter, der Social Media effizient für das Unternehmen einzusetzen weiß. Aber was ist, wenn diese Tätigkeit nicht nur in der Arbeitszeit stattfindet, sondern