… nur wenn sie sich nicht um die Hinweise auf deren Rechtswidrigkeit kümmern. Nichts anderes entschied das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20.07.2012, Az. 17 O 303/12. Das heißt es besteht
Zuerst ein Dankeschön an die Leser und Käufer meines Buches „Social Media Marketing und Recht„. Es ist ein großer Erfolg geworden, die Kritiken (hier und hier) der Leser fielen bisher allesamt
Der Beitrag erklärt, was Sie bei der Facebook-Chronik und insbesondere bei den Titelbildern beachten müssen.
Laut Spiegel Online hat sich der Dienst Twitpic entschlossen Bilder (prominenter) Nutzer an eine Fotoagentur zu verkaufen. Bei diesem beliebten Dienst, lassen sich Bilder einfach hochladen und werden anschließend automatisch getwittert.
In letzter Zeit habe ich hier im Blog drei Statistik- und Trackingtools vorgestellt: Google Analytics Piwik WordPress.com-Stats (Update folgt, da es mit einer Datenschutzerklärung wieder genutzt werden darf) Sie alle
In dem Artikel „Haftung für Google Analytics vermeiden – Anleitung für Webmaster“ habe ich nach Alternativen zu Google Analytics gefragt und in den meisten Fällen „Piwik“ als Empfehlung erhalten. Auch das Unabhängige