Seit dem Urteil des OLG-München herrscht Verunsicherung, ob E-Mail-Newsletter überhaupt noch zulässig sind. Ich war und bin der Ansicht, dass kein Grund zur Panik besteht und die Gefahr einer Abmahnung
Das OLG-München (Urteil vom 27.9.12 -Az.: 29 U 1682/12) hat entschieden, dass eine im Rahmen eines Double-Opt-In-Verfahrens verschickte E-Mail unerwünschte Werbung, also Spam darstellt. Dieses Urteil verursacht eine Menge an
Die Regeln für Gewinnspiele sind erheblich gelockert worden. Bisher galt der ausnahmslose Grundsatz, dass Gewinnspielchancen nicht vom Waren- oder Dienstleistungserwerb abhängig gemacht werden dürfen. Dieses so genannte grundsätzliche „Koppelungsverbot“ hat der
Wie Pilze schießen Angebote aus dem Boden, die Fans zum Verkauf anbieten. Und 4-10 Cent pro Fan ist doch nicht die Welt! ... oder? Doch auch aus rechtlicher Sicht kann vom Fankauf nur abgeraten werden. Denn es handelt sich hierbei um irreführende Werbung die verboten ist.
Dieser Beitrag entspricht meinem Vortrag beim Webmontag Hannover. Statt theoretischer Erklärungen, zeige ich am praktischen Beispiel eines Newsletters, worauf man beim Email-Marketing rechtlich achten muss. Diese Erkenntnisse können auch auf