Risikominderung im E-Mail-Marketing – Sind Ihre Einwilligungen rechtssicher?
Enthält Ihr Newsletterformular die notwendigen Informationen für die Abonnenten? – Falls nicht, sollten Sie es anhand der folgenden Beispiele anpassen.
Enthält Ihr Newsletterformular die notwendigen Informationen für die Abonnenten? – Falls nicht, sollten Sie es anhand der folgenden Beispiele anpassen.
Wenn wir uns umschauen, dann merken wir, dass die Anzahl der digitalen Assistenten rasant zunimmt. Siri beantwortet unsere Fragen an das iPhone, Alexa in Echo-Lautsprechern von Amazon hilft uns beim Einkaufen, smarte Fernseher reagieren auf Stimmbefehle und Spielzeugpuppen reden mit Kindern. All die Geräte haben vor allem eins gemeinsam – die Sprachsteuerung. Damit diese jedoch funktioniert, […]
Alles wird smart, alles hört zu. Aber ist der Besitz von smarten Fernsehern, Lautsprechern und Spielzeugpuppen überhaupt zulässig oder machen wir uns etwa alle strafbar?
Sind Spielzeugpuppen mit Mikrophonen, digitale Assistenten oder gar Smartphones als Minispione verboten?
Ich stelle meine Website gerade auf https um und empfehle das auch immer meinen Mandanten. Warum und wie, erkläre ich im Gastbeitrag bei der Kanzlei Plutte. Bitte lesen, vor allem wenn Sie selbst noch kein https einsetzen.
Untersuchung zu Datenbrillen, Augmented Reality, Biometrie, Cyborgs und Privatsphäre. Mit Star Trek und Douglas Adams in den Fußnoten. 🙂
„Smart Glasses widersprechen dem Konzept der Privatsphäre und werden sich nie durchsetzen“ – Ob diese Aussage zutreffend ist, ging ich im Rahmen der Vorlesung an der Uni Hamburg nach.
Alles was Sie über das Drohnenrecht wissen sollten. Privat. beruflich, als Drohnenpilot und als Nachbar.
Mit der rasant zunehmenden Beliebtheit wird WhatsApp zu einer Alternative für Marketing via E-Mail oder Blogabonnements via RSS. Dabei gelten jedoch die strengen Vorschriften für Direktmarketing, über die Sie in diesem Beitrag aufgeklärt werden.
Bisher galt das Single-Sign-On-Verfahren von Facebook als datenschutzrechtlich rechtswidrig. Aber trifft das auch für die neue Version 2.0 des Facebook-Logins zu?