Pflichtwissen für geschäftliche Facebook-Nutzung: Die Impressumspflicht betrifft Facebook-Seiten, Veranstaltungen, Gruppen oder gar einzelne Beiträge. Dazu kann sich auch noch die Pflicht zur Datenschutzerklärung gesellen.
Nach einem Jahr wurde nun endlich ein aus meiner Sicht überflüssiger Rechtsstreit um mein Xing-Impressum beendet. Warum ich abgemahnt wurde, weiß ich immer noch nicht, aber zumindest wurde nun festgestellt, dass es zu Unrecht geschah.
Für Fanpage Karma habe ich ein Videointerview zum Thema "Social Media, Facebook & Recht" gegeben. Das ist der zweite Teil, in dem es um die Impressumspflicht und persönliche Fragen an mich geht.
Diesen Beitrag sollte jeder lesen, der auf seinem persönlichen Facebookprofil für geschäftliche Zwecke nutzt. Es besteht dann die Gefahr wegen Schleichwerbung oder fehlenden Impressums abgemahnt zu werden.
Kollege Dramburg berichtete bereits heute Morgen, von der Entscheidung des Gerichts Aschaffenburg, dass Facebook-Seiten ein Impressum benötigen, der „Info“-Reiter dafür jedoch nicht ausreichend ist („Landgericht Aschaffenburg bestätigt: Auch bei Facebook
Anders als Facebook bietet Google+ derzeit keine Profile für Unternehmen an. Die vorhandenen Profile sind nur für Personen vorgesehen. Trotz dessen nutzen viele Unternehmen diese Profile für ihren Unternehmensauftritt. Und