Snapchat, Marketing & Recht – 12 Punkte, die Sie wissen müssen
Snapchat erlebt einen Höhenflug und zieht auch die Werbebranche an. Was Sie und andere Nutzer rechtlich zu beachten haben, klärt dieser Beitrag auf.
Snapchat erlebt einen Höhenflug und zieht auch die Werbebranche an. Was Sie und andere Nutzer rechtlich zu beachten haben, klärt dieser Beitrag auf.
Die Aktivierung der Nutzer zu Gunsten eines Unternehmens, ist das Ziel des Social Media Marketings. Aber ist es im Fall von öffentlichen Kundengesprächen zulässig?
Verbraucherschützern und Mitbewerbern wird Schleichwerbung zunehmend ein Dorn im Auge. Bei Allfacebook.de erkläre ich daher, wie Sie die Balance zwischen rechtlichen Risiken und wirtschaftlichen Erfolgen wahren können.
Bedeutet die Abmahnung, dass Vorschaubilder beim Teilen von Inhalten zur Sicherheit entfernt werden sollten? Ich gebe teilweise Entwarnung und erkläre warum.
Nach einem Jahr wurde nun endlich ein aus meiner Sicht überflüssiger Rechtsstreit um mein Xing-Impressum beendet. Warum ich abgemahnt wurde, weiß ich immer noch nicht, aber zumindest wurde nun festgestellt, dass es zu Unrecht geschah.
Endlich schließt Facebook zu Google auf, was die Regelung der Account-Verwaltung für den Todesfall angeht. Ich finde trotzdem, dass die persönliche Vorsorge am besten ist und erkläre wie ich sie getroffen habe.
Mit der rasant zunehmenden Beliebtheit wird WhatsApp zu einer Alternative für Marketing via E-Mail oder Blogabonnements via RSS. Dabei gelten jedoch die strengen Vorschriften für Direktmarketing, über die Sie in diesem Beitrag aufgeklärt werden.
Bisher galt das Single-Sign-On-Verfahren von Facebook als datenschutzrechtlich rechtswidrig. Aber trifft das auch für die neue Version 2.0 des Facebook-Logins zu?
Laut LG Frankfurt erteilen Websiteanbieter mit Social Media Buttons eine Nutzungslizenz zum Teilen von Inhalten. Haben sie jedoch kein Recht eine solche Nutzungslizenz zu erteilen, laufen sie Gefahr wegen Urheberrechtsverstößen belangt zu werden.
Der Europäische Gerichtshof entschied zu Gunsten der Nutzer und zu Gunsten des Sharings. Jedoch ist das Urteil kein Freifahrtschein, da einige Fälle des Embeddings weiterhin unerlaubt bleiben.