#challengeaccepted: Ich bin wegen meines Xing-Impressums abgemahnt worden
Ein Rechtsanwalt beschließt seine Kollegen wegen (angeblich) fehlenden Xing-Impressums abzumahnen und stößt nicht nur auf Erstaunen, sondern wenig überraschend auf Gegenwehr.
Ein Rechtsanwalt beschließt seine Kollegen wegen (angeblich) fehlenden Xing-Impressums abzumahnen und stößt nicht nur auf Erstaunen, sondern wenig überraschend auf Gegenwehr.
Ein paar strategische Gedanken vorab können Ihnen in der Zukunft Ärger um gesperrte Accounts oder Streitigkeiten um Inhaberschaft an Facebook-Seiten ersparen. Was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie in meinem Beitrag bei Allfacebook.de
Wussten Sie, dass Sie als Unternehmer auch für die privaten Facebook-Aktivitäten Ihrer Mitarbeiter haften können?
Natürlich ist man etwas voreingenommen, wenn es um ein Buch geht, zu dem man selbst ein (Rechts)Kapitel beigesteuert hat. Doch in diesem Fall ist das weniger relevant, denn das Buch ist auch nach Abzug jeglicher Vorschusslorbeeren großartig geworden. 🙂
Ganz besonders im Akquise- und Vertriebsbereich sind Geschäftskontakte Gold wert und stehen dem Arbeitgeber zu. Da sie heutzutage über Social Media Accounts (z.B. Xing oder LinkedIn) gesammelt werden, sind Konflikte vorprogrammiert, wenn Mitarbeiter aus dem Unternehmen scheiden und ihre Accounts samt Kontakten weiter nutzen möchten. Dabei lassen sich solche Konfliktsituationen mit etwas Voraussicht lösen.
Basiswissen für Journalisten und Blogger, die rechtliche Probleme und Abmahnungen vermeiden wollen.
Kundendialoge, wie der zwischen @Telekom_hilft und @Griesgraemer, erregen immer häufiger mediale Aufmerksamkeit. Dürfen sich andere Unternehmen in diese Gespräche einklinken, um an dieser Aufmerksamkeit teil zu haben?
Anbieter wie ClipDealer oder Pixabay bieten Stockbilder an, die auch innerhalb von Social Media Plattformen verwendet werden dürfen. Was Sie hierbei beachten müssen und welche Risiken verbleiben, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Ob „Pay with a Tweet“ oder „Pay per Tweet“, in beiden Fällen müssen Sie als Anbieter gesetzliche Regeln beachten, um keine Abmahnungen wegen Schleichwerbung zu riskieren. Als Nutzer müssen Sie sich an die Vorgaben der Anbieter halten, um Schadensersatzpflichten zu vermeiden.
Von „Fangates“ spricht man, wenn der Zugang zu Leistungen oder Inhalten vom Klick auf den „Like“-Button einer Facebookseite abhängig gemacht ist. Am Beispiel des Fangates beim Focus-Magazin prüfe ich, ob solche „Fangates“ auch außerhalb von Facebook erlaubt sind.