800 Euro für einen Pinguin? – Rechtliche Risiken bei der Nutzung von Memes
Memes gehören zum Internet wie Pinguine. Und beide können Unternehmen und Privatnutzer auf rechtliches Glatteis führen.
Memes gehören zum Internet wie Pinguine. Und beide können Unternehmen und Privatnutzer auf rechtliches Glatteis führen.
Bedeutet die Abmahnung, dass Vorschaubilder beim Teilen von Inhalten zur Sicherheit entfernt werden sollten? Ich gebe teilweise Entwarnung und erkläre warum.
Manche Abmahnungen überraschen mit einer ordentlichen Portion Kreativität… und übergehen die juristischen Grundregeln. Trotzdem ist Vorsicht geboten.
Laut LG Frankfurt erteilen Websiteanbieter mit Social Media Buttons eine Nutzungslizenz zum Teilen von Inhalten. Haben sie jedoch kein Recht eine solche Nutzungslizenz zu erteilen, laufen sie Gefahr wegen Urheberrechtsverstößen belangt zu werden.
Der Europäische Gerichtshof entschied zu Gunsten der Nutzer und zu Gunsten des Sharings. Jedoch ist das Urteil kein Freifahrtschein, da einige Fälle des Embeddings weiterhin unerlaubt bleiben.
Die Kappung der Abmahnungsgebühren auf 150 € verleitet dazu, Bilderabmahnungen auf die leichte Schulter zu nehmen. Das kann jedoch teure Folgen haben.
Auch bei Präsentationsunterlagen müssen die Urheberrechte an den verwendeten Bildern beachtet werden. Vor allem wenn die Präsentationsfolien nachträglich online zugänglich gemacht werden.
Basiswissen für Journalisten und Blogger, die rechtliche Probleme und Abmahnungen vermeiden wollen.
Anbieter wie ClipDealer oder Pixabay bieten Stockbilder an, die auch innerhalb von Social Media Plattformen verwendet werden dürfen. Was Sie hierbei beachten müssen und welche Risiken verbleiben, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage (ich nenne es nachfolgend kurz „Leistungsschutzrecht“) ist ein handwerklich schlechtes und deswegen ein sehr unverständliches Gesetz. Mit diesem Beitrag versuche ich die vielen Missverständnisse rund um das Gesetz auszuräumen.