Die schöne Frau Merkel auf Partnersuche – Wie man mit Prominentenbildern nicht werben sollte
Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte und Schutz vor Entstellung. Man kann bei der Werbung mit Abbildungen von Prominenten viel falsch machen.
Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte und Schutz vor Entstellung. Man kann bei der Werbung mit Abbildungen von Prominenten viel falsch machen.
Dürfen Unternehmen an der Aufmerksamkeit, die Pokémon Go zuteil wird partizipieren? Die Antwort lautet wie so häufig „es kommt darauf an“. Worauf es aber ankommt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Die Aktivierung der Nutzer zu Gunsten eines Unternehmens, ist das Ziel des Social Media Marketings. Aber ist es im Fall von öffentlichen Kundengesprächen zulässig?
Memes gehören zum Internet wie Pinguine. Und beide können Unternehmen und Privatnutzer auf rechtliches Glatteis führen.
Nachdem die erste Auflage zum Bestseller wurde, erscheint eine überarbeitete und erweiterte 2. Auflage von „Social Media Marketing & Recht“ aus dem O’Reilly Verlag.
Kundendialoge, wie der zwischen @Telekom_hilft und @Griesgraemer, erregen immer häufiger mediale Aufmerksamkeit. Dürfen sich andere Unternehmen in diese Gespräche einklinken, um an dieser Aufmerksamkeit teil zu haben?
Der Beitrag erläutert anhand von praktischen Beispielen, wo die Grenze zwischen zulässiger Kommunikation und verbotenem Spam in sozialen Netzwerken liegt. Es kommt dabei wesentlich darauf an, ob ein Kontaktverhältnis besteht, oder nicht.
Seit dem Urteil des OLG-München herrscht Verunsicherung, ob E-Mail-Newsletter überhaupt noch zulässig sind. Ich war und bin der Ansicht, dass kein Grund zur Panik besteht und die Gefahr einer Abmahnung auf ein tragbares Maß eingeschränkt werden kann. Mit diesem Beitrag möchte ich Ihnen anhand von Beispielen zeigen wo die Risiken lauern, wie hoch sie sind […]
Das OLG-München (Urteil vom 27.9.12 -Az.: 29 U 1682/12) hat entschieden, dass eine im Rahmen eines Double-Opt-In-Verfahrens verschickte E-Mail unerwünschte Werbung, also Spam darstellt. Dieses Urteil verursacht eine Menge an Aufregung, weil ohne Bestätigungsemails der Versand von E-Mailwerbung praktisch nicht möglich wäre. Doch wie so oft steckt der Teufel im Detail. Denn so drastisch wie […]
Arbeiten Unternehmen mit Bloggern zusammen, müssen die gesetzliche Vorgaben für das Trennungsgebot und die Vermeidung vom Schleichwerbung beachtet werden. Wie streng diese Vorgaben sind, hängt davon ab, wie viele Freiheiten die Blogger bei der Zusammenarbeit erhalten.