Neue Bedingungen und Datenschutzregeln für Facebook und Instagram –Übersicht und Handlungsempfehlungen für Unternehmen
Sorgen Sie dafür, dass Ihre Datenschutzerklärungen und Verträge nicht gegen Facebooks Bedingungen und die DSGVO verstoßen.
Sorgen Sie dafür, dass Ihre Datenschutzerklärungen und Verträge nicht gegen Facebooks Bedingungen und die DSGVO verstoßen.
Pflichtwissen für Social Media! Aktueller Stand im Datenschutz bei Social-Media-Profilen und bei Cookies, der Urheberrechtsreform sowie im Influencer-Marketing.
Diese Risiken müssen Unternehmen und Mitarbeiter kennen, um Probleme mit Schleichwerbung, Impressumsfehler oder SPAM zu vermeiden.
Bei heise online habe ich das Urteil des europäischen Gerichtshof zu der Mitverantwortung für Facebook-Seiten vertieft analysiert. Dabei gehe ich vor allem auf die Geschichte des Urteils ein und erkläre auf dieser Grundlage, warum dieses Urteil noch keine Niederlage für die Betreiber der Facebook Seite bedeuten muss.
Laut EuGH führt schon der Betrieb einer Facebook-Seite zur (Mit)Verantwortlichkeit für Facebooks (potentielle) Datenschutzverstöße. Diese Entscheidung dürfte so auf Facebook-Pixel, Google-Dienste, Instagram etc. übertragbar sein und wird das Internet maßgeblich veränden.
Bevor Sie mit Facebooks „Customer Chat Plugin“ den Messenger oder Chatbots auf Ihrer Website einsetzen, sollten Sie die datenschutzrechtlichen Vorgaben umsetzen. Ansonsten riskieren Sie Bußgelder, Abmahnungen und Schadensersatzzahlungen.
Mit unserem Gast Rechtsanwalt Sebastian Louven erläutern wir das Karttellrecht und erklären, warum das Bundeskartellamt das Datenschutzrechtrecht sogar eher durchsetzen könnte, als die Datenschutzbehörden.
Dank „Branded Content“ dürfen Sie Facebook-Pages offiziell monetarisieren. Sie sollten jedoch wissen, wo die Grenzen liegen und wann Risiken drohen.
Verbraucherschützern und Mitbewerbern wird Schleichwerbung zunehmend ein Dorn im Auge. Bei Allfacebook.de erkläre ich daher, wie Sie die Balance zwischen rechtlichen Risiken und wirtschaftlichen Erfolgen wahren können.
Bisher galt das Single-Sign-On-Verfahren von Facebook als datenschutzrechtlich rechtswidrig. Aber trifft das auch für die neue Version 2.0 des Facebook-Logins zu?