Welcome Cyborgs !-) Teil 1 – Die 10 (Datenschutz)Risiken von Google Glass
Ob und wie Googles Glass sich durchsetzen wird, ist noch nicht sicher. Dagegen ist es klar, dass die Datenbrille vor allem bei Datenschützern auf viele Bedenken stoßen wird.
Ob und wie Googles Glass sich durchsetzen wird, ist noch nicht sicher. Dagegen ist es klar, dass die Datenbrille vor allem bei Datenschützern auf viele Bedenken stoßen wird.
Anbieter wie ClipDealer oder Pixabay bieten Stockbilder an, die auch innerhalb von Social Media Plattformen verwendet werden dürfen. Was Sie hierbei beachten müssen und welche Risiken verbleiben, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Ob „Pay with a Tweet“ oder „Pay per Tweet“, in beiden Fällen müssen Sie als Anbieter gesetzliche Regeln beachten, um keine Abmahnungen wegen Schleichwerbung zu riskieren. Als Nutzer müssen Sie sich an die Vorgaben der Anbieter halten, um Schadensersatzpflichten zu vermeiden.
Von „Fangates“ spricht man, wenn der Zugang zu Leistungen oder Inhalten vom Klick auf den „Like“-Button einer Facebookseite abhängig gemacht ist. Am Beispiel des Fangates beim Focus-Magazin prüfe ich, ob solche „Fangates“ auch außerhalb von Facebook erlaubt sind.
Es ist nun möglich, dass Facebook Ads zum Beispiel nur für die eigenen Kunden oder Newsletterempfänger angezeigt werden. Jedoch muss dabei das Datenschutzrecht beachtet werden, welches diese Funktion einschränkt.
Aktuelle Workshoptermine mit Rechtsanwalt Schwenke zu Social Media & Recht mit besonderen Veranstaltungen für die Tourismusbranche
Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage (ich nenne es nachfolgend kurz „Leistungsschutzrecht“) ist ein handwerklich schlechtes und deswegen ein sehr unverständliches Gesetz. Mit diesem Beitrag versuche ich die vielen Missverständnisse rund um das Gesetz auszuräumen.
Mario Sixtus interviewt Rechtsanwalt Thomas Schwenke für die Sendung „Elektrischer Reporter“ zur rechtlichen Zulässigkeit des Fankaufs.
Ein Blogger wurde von einem Unternehmen wegen behaupteten Fankaufs abgemahnt. Der Beitrag erklärt die Hintergründe und gibt Praxistipps, um solche Abmahnungen zu vermeiden.
Der Beitrag erläutert anhand von praktischen Beispielen, wo die Grenze zwischen zulässiger Kommunikation und verbotenem Spam in sozialen Netzwerken liegt. Es kommt dabei wesentlich darauf an, ob ein Kontaktverhältnis besteht, oder nicht.