Haftung von Unternehmen für private Facebookbeiträge derer Mitarbeiter
Wussten Sie, dass Sie als Unternehmer auch für die privaten Facebook-Aktivitäten Ihrer Mitarbeiter haften können?
Wussten Sie, dass Sie als Unternehmer auch für die privaten Facebook-Aktivitäten Ihrer Mitarbeiter haften können?
Egal ob es um Straftaten, Vermutung unlauteren Wettbewerbs oder sittliche Anschuldigungen geht. Immer wenn Ihr Verdacht jemanden persönlich oder wirtschaftlich treffen könnte, müssen Sie vor der Veröffentlichung diese acht Punkte prüfen.
Der BGH hat den rechtssicheren Einsatz einer „Tell-a-friend“-Funktion fast unmöglich gemacht. Wenn Sie eine Funktion zum Versand von Empfehlungsemails einsetzen, sollten Sie daher deren weitere Nutzung neu überdenken.
Ganz besonders im Akquise- und Vertriebsbereich sind Geschäftskontakte Gold wert und stehen dem Arbeitgeber zu. Da sie heutzutage über Social Media Accounts (z.B. Xing oder LinkedIn) gesammelt werden, sind Konflikte vorprogrammiert, wenn Mitarbeiter aus dem Unternehmen scheiden und ihre Accounts samt Kontakten weiter nutzen möchten. Dabei lassen sich solche Konfliktsituationen mit etwas Voraussicht lösen.
Ich habe das Wordpress-Shop-Plugin „WooCommerce German Market“ rechtlich geprüft und passend zum Thema in zwei Interviews zu rechtlichen Gefahren für Blogger und Shopbetreiber gegeben.
Kundendialoge, wie der zwischen @Telekom_hilft und @Griesgraemer, erregen immer häufiger mediale Aufmerksamkeit. Dürfen sich andere Unternehmen in diese Gespräche einklinken, um an dieser Aufmerksamkeit teil zu haben?
Ob „Pay with a Tweet“ oder „Pay per Tweet“, in beiden Fällen müssen Sie als Anbieter gesetzliche Regeln beachten, um keine Abmahnungen wegen Schleichwerbung zu riskieren. Als Nutzer müssen Sie sich an die Vorgaben der Anbieter halten, um Schadensersatzpflichten zu vermeiden.
Von „Fangates“ spricht man, wenn der Zugang zu Leistungen oder Inhalten vom Klick auf den „Like“-Button einer Facebookseite abhängig gemacht ist. Am Beispiel des Fangates beim Focus-Magazin prüfe ich, ob solche „Fangates“ auch außerhalb von Facebook erlaubt sind.
Ein Blogger wurde von einem Unternehmen wegen behaupteten Fankaufs abgemahnt. Der Beitrag erklärt die Hintergründe und gibt Praxistipps, um solche Abmahnungen zu vermeiden.
Der Beitrag erläutert anhand von praktischen Beispielen, wo die Grenze zwischen zulässiger Kommunikation und verbotenem Spam in sozialen Netzwerken liegt. Es kommt dabei wesentlich darauf an, ob ein Kontaktverhältnis besteht, oder nicht.